Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der PPC Akademie UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden, die ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Sie definieren die Bedingungen für den Verkauf von Waren und digitalen Inhalten und legen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren und ggf. digitalen Inhalten zwischen der PPC Akademie UG (haftungsbeschränkt), Max-Planck-Straße 3, 51674 Wiehl (nachfolgend: „PPC“), und ausschließlich Unternehmern (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.2. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher sind von der Vertragsschließung ausgeschlossen; entsprechende Bestellungen werden zurückgewiesen.
1.3. Individuelle Absprachen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Textform.
Vertragspartner, Vertragssprache, Speicherung
2.1. Vertragspartner ist die PPC Akademie UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Patrick Schmidt, Max-Planck-Straße 3, 51674 Wiehl, Handelsregister: AG Köln, HRB 116450.
2.2. Vertragssprache ist Deutsch.
2.3. PPC speichert den Vertragstext (einschließlich der jeweils einbezogenen AGB) und stellt ihn Unternehmern auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
Vertragsschluss
3.1. Produktdarstellungen (Website/Downloads/E-Mail) sind freibleibend und kein Angebot i. S. d. § 145 BGB.
3.2. Bestellung per E-Mail/Bestellformular. Mit Übermittlung des Bestellwunsches gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder Lieferung zustande.
3.3. Bestellung per Telefon. Der Vertrag kommt durch Bestätigung in Textform oder Lieferung zustande.
3.4. Irrtümer/Schreib- und Rechenfehler darf PPC berichtigen; bereits geleistete Zahlungen werden im Fall der Nichtannahme erstattet.
Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise sind Nettopreise in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
4.2. Versandkosten werden nach Aufwand kalkuliert und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen; Vorabinformationen zu konkreten Versandkosten sind auf Anfrage möglich.
4.3. Zahlungsarten: ausschließlich Vorkasse oder PayPal. Rechnungskauf ist ausgeschlossen.
– Bei Vorkasse nennen wir die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung; Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
– Bei PayPal gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von PayPal; die Zahlung erfolgt sofort.
4.4. Fälligkeit, Verzug: Zahlungen sind sofort fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; zusätzlich fällt die Verzugspauschale i. H. v. 40,00 € an (§ 288 Abs. 5 BGB).
4.5. Vorleistungsvorbehalt: Bei objektiven Anhaltspunkten für Zahlungsausfallrisiken kann PPC Lieferungen nur gegen Vorkasse, Sicherheitsleistung oder Nachnahme erbringen; bereits gewährte Zahlungsziele dürfen widerrufen werden.
Lieferung, Gefahrübergang, Ausland, Teillieferung
5.1. Lieferung innerhalb Deutschlands via geeignete Versanddienstleister.
5.2. Lieferzeit i. d. R. bis zu 7 Kalendertage; abweichende Termine werden gesondert angezeigt/bestätigt. Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
5.3. Gefahrübergang: Mit Übergabe an die Transportperson geht die Gefahr auf den Kunden über (§ 447 BGB).
5.4. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig; zusätzliche Versandkosten trägt PPC.
5.5. Lieferungen ins Ausland: nur nach vorheriger Prüfung (insbesondere Export-/Sanktionsrecht, Produktzulassungen, Verpackungs-/Entsorgungsrecht des Bestimmungslands) und individueller Ermittlung der Versandkosten. Zölle, Abgaben, Steuern und Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland trägt der Kunde; er ist für die Importfähigkeit der Ware verantwortlich und stellt PPC von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Individualisierung / kundenspezifische Ausführungen
6.1. Option „Eigenes Firmenlogo“: Auf ausgewählten Produkten bietet PPC die Individualisierung mit dem Firmenlogo des Kunden an. Weitere Individualisierungen (z. B. Sonderfarben, Layoutanpassungen, zusätzliche Bedruckungen, Sonderkonfektion) sind auf Anfrage möglich.
6.2. Datenbereitstellung & Freigabe: Der Kunde stellt die notwendigen Dateien (Format, Auflösung, Farbraum) termingerecht zur Verfügung. PPC erstellt – sofern vereinbart – Prüfvorlagen/Proofs (digital/Hardproof). Fertigungsfreigabe erfolgt durch den Kunden in Textform. Bis zur Freigabe ruhen die Lieferfristen.
6.3. Rechtegarantie / Freistellung: Der Kunde garantiert, über sämtliche zur Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung erforderlichen Rechte an Logos/Gestaltungen zu verfügen und dass keine Rechte Dritter (z. B. Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Der Kunde stellt PPC von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei.
6.4. Technische Toleranzen: Produktions- und materialbedingte Toleranzen (z. B. geringfügige Farb-, Material-, Maß- und Positionierungsabweichungen) gelten als vertragsgemäß, sofern branchenüblich und technisch unvermeidbar.
6.5. Kein Rückgaberecht für individualisierte Ware: Ein vertragliches Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht. Individuell angefertigte bzw. personalisierte Produkte sind von Rückgabe/Umtausch ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte (Ziff. 9) bleiben unberührt.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkannte Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
7.2. Weitergehende handelsrechtliche Obliegenheiten bleiben unberührt.
Eigentumsvorbehalt (erweitert/verlängert)
8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von PPC.
8.2. Im kaufmännischen Verkehr gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an PPC ab. PPC nimmt die Abtretung hiermit an.
8.3. Verpfändungen/Sicherungsübereignungen vor Eigentumsübergang sind unzulässig. Pfändungen Dritter sind PPC unverzüglich anzuzeigen.
Sachmängelgewährleistung (B2B-Sonderregelung)
9.1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB mit den nachfolgenden Modifikationen.
9.2. Verjährung: Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Übernahme einer Garantie, Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB sowie Ansprüche nach dem ProdHaftG; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.
9.3. PPC ist berechtigt, Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
9.4. Rügepflicht nach Ziff. 7 bleibt unberührt; bei Obliegenheitsverletzung sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
Haftung
10.1. PPC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PPC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.4. UG-Hinweis: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der UG (haftungsbeschränkt) begrenzt; eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht nicht. Persönliche Haftung der Geschäftsführung nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Datenschutz
11.1. PPC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und nach Maßgabe von DSGVO und BDSG. Es gilt die Datenschutzerklärung von PPC.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
12.1. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
12.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen PPC bedarf der Zustimmung; § 354a HGB bleibt unberührt.
Höhere Gewalt (Force Majeure)
13.1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Naturereignisse, Epidemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energie-/Transportstörungen, IT-Ausfälle, Lieferantenausfälle) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Wiederanlaufzeit.
13.2. Dauert die Störung länger als 8 Wochen, können beide Parteien sich von noch nicht erfüllten Vertragsteilen lösen; bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – sofern beide Parteien Kaufleute oder die weiteren Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt sind – der Sitz von PPC (derzeit 51674 Wiehl). Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Schlussbestimmungen
15.1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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